Datenschutzbestimmungen ab 1. September 2023
Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten Art. 12 nDSG
Besonders schützenswerte Personendaten und Gesundheitsdaten verlangen neu ein Bearbeitungsverzeichnis. Dies beinhaltet in meiner Praxis die Namen, Adresse, Geburtsdatum, Name des begleitenden Elternteils.
Die personenbezogenen Angaben und die handschriftliche Dokumentation von den kinesiologischen Behandlungen bewahre ich, Marlies Friedli, als Datenschutzverantwortliche sicher auf. Einzig ich als Kinesiologin habe Zugriff auf diese Akten.
Auftragsverarbeitung Art. 9 nDSG
Eine Auftragsverarbeitung und Fakturierung erfolgt mit dem Softwareanbieter Tarif rg 590 bei der Ignaz Unternehmensinformatik GmbH. Der Softwareanbieter bestätigt ebenfalls die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzrichtlinien.
Für die Buchführung werden nur die hierzu notwendigsten Daten aus der Rechnungsstellung und der Zahlungen aus dem Ebanking verwendet. Dies sind vor allem Name und Adresse des Rechnungsempfängers sowie die fakturierten Tarifleistungen. Rechnungen und die Buchhaltung werden auf Cloud-Speicher abgespeichert, vertrauliche Klientendaten (Anamnese und Behandlungsprotokolle) werden jedoch nicht elektronisch aufbewahrt.
Auskunft oder Informationen an Versicherungen oder anderen Ämter werden nur nach schriftlicher Einverständniserklärung durch den Klienten oder der Bezugsperson abgegeben.
Recht auf Auskunft/Informationspflicht Art. 28nDSG
Die Klienten haben nach Voranmeldung ein Einsichtsrecht in ihr Klientendossier oder dürfen Kopien davon verlangen.
Datenlöschung Art.6 Abs. 4 nDSG
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Klientendossiers ist in der Regel 10 Jahre. Danach werden die Daten gelöscht bzw. fachgerecht entsorgt.